Allgemeine Geschäftsbedingungen
SAFE WRK, Inhaber: Pooria Ranjbari, Starkenburgring 2B, 64665 Alsbach-Hähnlein (im Folgenden „SAFE WRK“)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für Verträge über Prüfleistungen zwischen SAFE WRK und ihren Auftraggebern, soweit sie in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
- Das Angebot von SAFE WRK richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt SAFE WRK nicht.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn SAFE WRK ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von SAFE WRK werden schriftlich oder in Textform erstellt und sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail, annimmt oder einen Prüftermin auf Grundlage des Angebots bestätigt.
- Grundlage des Angebots sind die Angaben des Auftraggebers zur Zahl der Geräte und Leitern, zu Standorten und zu besonderen Bedingungen vor Ort. Weicht die tatsächliche Zahl der Prüflinge von den Angaben ab, werden die tatsächlich geprüften Prüflinge zu den vereinbarten Einzelpreisen abgerechnet. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, vereinbaren die Parteien vor ihrer Ausführung in Textform. § 6 Abs. 3 bleibt unberührt.
§ 3 Leistungsumfang
- SAFE WRK prüft ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und den Normen DIN EN 50699 (VDE 0702) bzw. DIN EN 50678 (VDE 0701) sowie Leitern und Tritte nach der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
- Zur Leistung gehören, soweit im Angebot nicht anders vereinbart: die Prüfung jedes vorgelegten Prüflings, die Kennzeichnung mit einer Prüfplakette, die Inventarisierung der geprüften Geräte und die Dokumentation in einem Kompaktbericht und einem Detailbericht als PDF.
- Nicht zur Leistung gehören insbesondere die Reparatur oder der Austausch von Prüflingen, die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und fest angeschlossener Maschinen sowie die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung des Auftraggebers. Die Festlegung der Prüffristen bleibt Aufgabe des Auftraggebers als Arbeitgeber; SAFE WRK kann Fristen empfehlen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ermöglicht zum vereinbarten Termin den Zugang zu den Prüflingen und zu geeigneten Steckdosen, benennt eine Ansprechperson vor Ort und stellt die Prüflinge, soweit möglich, zur Prüfung bereit.
- Für die Messung werden Geräte kurzzeitig vom Netz getrennt. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dadurch keine Schäden oder Datenverluste entstehen können, insbesondere durch rechtzeitiges Speichern, Datensicherung und geordnetes Herunterfahren von Rechnern, Servern und Anlagen. Geräte, die nicht vom Netz getrennt werden dürfen, teilt er vor der Prüfung mit; sie werden nur nach Absprache geprüft.
- Der Auftraggeber weist auf besondere Gefahren am Prüfort und auf geltende Sicherheitsregeln hin.
§ 5 Prüfergebnis und Dokumentation
- Prüflinge, die die Prüfung nicht bestehen, werden als „defekt – nicht benutzen“ gekennzeichnet und im Detailbericht mit dem Grund aufgeführt. Die Ansprechperson des Auftraggebers wird informiert. Für die Außerbetriebnahme und die weitere Verwendung dieser Prüflinge ist der Auftraggeber verantwortlich.
- Die Prüfung bestätigt den Zustand eines Prüflings zum Zeitpunkt der Prüfung. Sie ist keine Gewähr dafür, dass der Prüfling bis zum nächsten Prüftermin sicher bleibt; Sichtkontrollen vor der Benutzung bleiben Pflicht der Nutzer.
- Die Berichte erhält der Auftraggeber spätestens eine Arbeitswoche nach Abschluss der Prüfung per E-Mail.
§ 6 Termine
- Prüftermine werden gemeinsam vereinbart. Prüfungen am Samstag sind nach Absprache möglich.
- Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, insbesondere bei kurzfristiger Absage oder fehlendem Zugang, kann SAFE WRK den entstandenen und nachgewiesenen Aufwand berechnen.
- Ist die Prüfung aller Prüflinge an einem Termin nicht möglich, etwa weil vor Ort wesentlich mehr Prüflinge vorhanden sind als angegeben, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab.
§ 7 Preise und Zahlung
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Berechnet werden die tatsächlich geprüfte Anzahl an Prüflingen zu den vereinbarten Preisen sowie die im Angebot ausgewiesenen weiteren Positionen.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.
§ 8 Erinnerungsservice
SAFE WRK erinnert den Auftraggeber kostenlos rund 30 Tage vor dem nächsten Prüftermin. Dieser Service ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtspflicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüffristen bleibt beim Auftraggeber; aus einer unterbliebenen Erinnerung können keine Ansprüche hergeleitet werden. Der Auftraggeber kann den Service jederzeit abbestellen.
§ 9 Mängel
- Offensichtliche Fehler in der Dokumentation, etwa fehlende oder falsch zugeordnete Prüflinge, teilt der Auftraggeber möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Berichte in Textform mit. SAFE WRK berichtigt die Dokumentation und prüft fehlende Prüflinge nach. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
- Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Haftung
- SAFE WRK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SAFE WRK nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Datenverluste haftet SAFE WRK nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nach § 4 Abs. 2 entstanden wäre.
- Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von SAFE WRK.
§ 11 Datenschutz und Kundenverwaltung
- SAFE WRK verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Ansprechpersonen zur Abwicklung des Vertrags und zur Kundenbetreuung und speichert sie dazu in einem CRM-System. Einzelheiten, auch zu den Rechten der Betroffenen, enthält die Datenschutzerklärung.
- Soweit SAFE WRK bei der Inventarisierung oder Dokumentation personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, schließen die Parteien eine solche Vereinbarung.
- Für die Nutzung des Kundenportals gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von SAFE WRK.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026