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DGUV V3

E-CHECK oder DGUV V3 Prüfung: Was ist der Unterschied?

Das eine ist ein freiwilliges Angebot des Elektrohandwerks, das andere eine Pflicht für Arbeitgeber. Wann was gilt und ob ein E-CHECK die DGUV V3 Prüfung ersetzt.

Stand: 5 Min. LesezeitRedaktion SAFE WRK

Die DGUV V3 Prüfung ist eine Pflicht für Arbeitgeber, der E-CHECK ist ein freiwilliges Angebot des Elektrohandwerks. Beide prüfen elektrische Sicherheit, aber aus unterschiedlichen Gründen. Für Betriebe mit Mitarbeitern zählt, dass die Prüfung die Anforderungen der DGUV V3 und der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt, egal wie sie heißt.

Der Unterschied auf einen Blick

DGUV V3 PrüfungE-CHECK
Was ist es?Pflichtprüfung nach UnfallverhütungsvorschriftPrüfangebot des Elektrohandwerks
Pflicht?Ja, für Unternehmen mit BeschäftigtenNein, freiwillig
Für wen?Betriebe aller GrößenPrivathaushalte, Vermieter, Gewerbe
Wer prüft?Elektrofachkraft, bei Geräten mit geeigneten Messgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Personnur Innungsfachbetriebe
Fristennach Gefährdungsbeurteilung, Richtwerte in Tabelle 1BEmpfehlung des Fachbetriebs
NachweisAufzeichnung nach § 14 Abs. 7 BetrSichVPrüfprotokoll und E-CHECK-Plakette

Was ist die DGUV V3 Prüfung?

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Unternehmer, elektrische Anlagen und Geräte in einem sicheren Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Zusammen mit § 14 der Betriebssicherheitsverordnung ist das die rechtliche Grundlage für die Prüfung von Arbeitsmitteln in Betrieben.

Wie oft geprüft wird, legt der Arbeitgeber fest. Orientierung geben die Richtwerte der DGUV, zum Beispiel sechs Monate für Geräte in Büros, mit Verlängerung bei niedriger Fehlerquote. Mehr dazu im Beitrag DGUV V3 Prüffristen.

Was ist der E-CHECK?

Der E-CHECK ist ein Angebot des Elektrohandwerks, organisiert über den Zentralverband ZVEH. Laut Elektrohandwerk prüft er die elektrische Anlage und die Geräte im Haus nach den geltenden VDE-Bestimmungen. Ist alles in Ordnung, gibt es die E-CHECK-Plakette und ein Prüfprotokoll. Oft gehört eine Beratung zum Energiesparen und zum Komfort dazu.

Den E-CHECK dürfen nur Innungsfachbetriebe anbieten. Einige Versicherungen gewähren dafür nach Angaben des Elektrohandwerks Prämienvorteile.

Kann ein E-CHECK als DGUV V3 Nachweis dienen?

Ja, wenn er die gleichen Anforderungen erfüllt: alle relevanten Geräte, die vorgeschriebenen Messungen, eine Frist nach Gefährdungsbeurteilung und eine Dokumentation mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Namen und Unterschrift des Prüfers. Ein Prüfprotokoll nur mit Plakette, ohne Messwerte je Gerät, ist im Zweifel schwächer als ein vollständiges Protokoll.

Für Betriebe gilt: Nicht der Name der Prüfung zählt, sondern ob Sie im Ernstfall einen vollständigen Nachweis vorlegen können.

Was ist für Ihren Betrieb sinnvoll?

  • Sie haben Mitarbeiter: Sie brauchen eine Prüfung nach DGUV V3. Ob ein Elektrobetrieb sie als E-CHECK anbietet oder eine Prüffirma als DGUV V3 Prüfung, ist zweitrangig.
  • Sie möchten auch die feste Installation prüfen lassen: Verteiler, Steckdosen und fest angeschlossene Maschinen gehören zu den ortsfesten Anlagen. Dafür ist ein Elektrobetrieb die richtige Adresse.
  • Es geht um Geräte mit Stecker und um Leitern: Hier reicht eine spezialisierte Prüfung der ortsveränderlichen Geräte, idealerweise zusammen mit den Leitern an einem Termin.

Wir prüfen ortsveränderliche Geräte sowie Leitern und Tritte nach DGUV V3 und BetrSichV. Ortsfeste Anlagen gehören nicht zu unserem Angebot. Mehr zur DGUV V3 Prüfung und zur Leiterprüfung.

Quellen

  1. Elektrohandwerk (ZVEH): Fragen und Antworten zum E-CHECK
  2. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
  3. DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen, Tabelle 1B (Fassung der BGHM)
  4. § 14 Betriebssicherheitsverordnung: Prüfung von Arbeitsmitteln

Alle Angaben geprüft am 9. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Ersetzt ein E-CHECK die DGUV V3 Prüfung?

Er kann sie abdecken, wenn Umfang, Messungen, Fristen und Dokumentation den Anforderungen der DGUV V3 und der BetrSichV entsprechen. Entscheidend ist nicht der Name der Prüfung, sondern was geprüft und protokolliert wurde. Fragen Sie im Zweifel nach, ob das Protokoll als Nachweis nach DGUV V3 dient.

Brauche ich als Privatperson eine DGUV V3 Prüfung?

Nein. Die DGUV V3 gilt für Unternehmen, die Beschäftigte haben. Privathaushalte sind nicht verpflichtet. Für sie ist der E-CHECK ein freiwilliges Angebot.

Darf jeder einen E-CHECK anbieten?

Nein. Nach Angaben des Elektrohandwerks darf den E-CHECK nur ein qualifizierter Innungsfachbetrieb ausführen. Eine DGUV V3 Prüfung dagegen darf jede fachlich geeignete Stelle durchführen, die die Anforderungen erfüllt.

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