Haftung
Brand ohne DGUV V3 Nachweis: Zahlt die Versicherung?
Ein fehlender Prüfnachweis heißt nicht automatisch, dass die Versicherung nicht zahlt. Was § 28 VVG regelt und welche Risiken bleiben.
Nicht automatisch: Die Versicherung darf nicht pauschal ablehnen, nur weil die DGUV V3 Prüfung fehlt.Nach § 28 VVG muss sie leisten, wenn die fehlende Prüfung den Schaden nicht verursacht hat. War sie aber ursächlich, darf sie bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen und bei Vorsatz ganz verweigern. Ohne Prüfnachweis stehen Sie in dieser Diskussion schlecht da.
Worum es geht
Ein Wasserkocher in der Teeküche verursacht einen Brand. Die Feuerversicherung fragt nach dem Prüfprotokoll. Es gibt keines: Die letzte Prüfung ist drei Jahre her, oder es gab nie eine. Was passiert jetzt?
Viele Sach- und Feuerversicherungen für Betriebe verpflichten den Versicherungsnehmer im Vertrag, gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dazu gehört die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel. Eine solche Pflicht heißt im Versicherungsrecht Obliegenheit. Was gilt, wenn sie verletzt wird, regelt § 28 VVG.
Was § 28 VVG sagt
| Verschulden | Folge für die Leistung |
|---|---|
| Vorsatz | Versicherer ist leistungsfrei (Abs. 2 Satz 1) |
| Grobe Fahrlässigkeit | Kürzung nach der Schwere des Verschuldens (Abs. 2 Satz 2) |
| Einfache Fahrlässigkeit | keine Kürzung |
| Verletzung nicht ursächlich für den Schaden | Versicherer muss leisten, außer bei Arglist (Abs. 3) |
Quelle: § 28 Abs. 2 und 3 VVG. Voraussetzung ist, dass der Vertrag eine entsprechende Regelung enthält.
Zwei Punkte sind entscheidend. Erstens die Ursächlichkeit: Brennt es wegen eines Blitzschlags, spielt die fehlende Geräteprüfung keine Rolle. Brennt es wegen eines defekten Geräts, das bei einer Prüfung aufgefallen wäre, sieht es anders aus. Zweitens die Beweislast: Dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, muss der Versicherungsnehmer nach dem Gesetz beweisen.
Wichtig: Wer seit Jahren gar nicht prüfen lässt, obwohl er von der Pflicht weiß, wird sich schwertun, grobe Fahrlässigkeit zu widerlegen. Je nach Schwere kann die Kürzung erheblich ausfallen.
Wenn ein Mitarbeiter verletzt wird
Bei einem Arbeitsunfall zahlt zunächst die Berufsgenossenschaft. Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem verletzten Mitarbeiter in der Regel nicht direkt. Hat er den Unfall aber vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, kann die Berufsgenossenschaft nach § 110 SGB VII ihre Aufwendungen von ihm zurückfordern, bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs. Bei schweren Unfällen mit Rentenzahlungen können das große Beträge sein.
Bußgeld auch ohne Unfall
Die Prüfpflicht gilt unabhängig von einem Schaden. Nach § 22 Abs. 1 Nr. 8 BetrSichV handelt ordnungswidrig, wer nicht dafür sorgt, dass Arbeitsmittel nur verwendet werden, wenn die vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden. Nach § 25 ArbSchG kann das mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Was ein guter Prüfnachweis enthält
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV muss die Aufzeichnung mindestens enthalten:
- Art der Prüfung
- Prüfumfang
- Ergebnis der Prüfung
- Name und Unterschrift der prüfenden Person
Hilfreich sind darüber hinaus die einzelnen Messwerte je Gerät, der Standort und der nächste Prüftermin. So können Sie im Schadensfall zeigen, dass genau das betroffene Gerät geprüft wurde und in Ordnung war.
Was Sie jetzt tun können
- Vertrag lesen: Suchen Sie in Ihrer Sach- oder Feuerversicherung nach Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten.
- Lücken schließen: Sind Prüfungen überfällig, holen Sie sie nach, bevor etwas passiert.
- Nachweise sammeln: Bewahren Sie Protokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung auf, besser länger.
- Fristen im Blick behalten: Legen Sie eine Erinnerung an oder lassen Sie sich erinnern.
Wir erstellen für jedes Gerät ein Protokoll mit Messwerten und erinnern Sie 30 Tage vor dem nächsten Termin. Mehr zur DGUV V3 Prüfung und zu den Prüffristen.
Quellen
- § 28 Versicherungsvertragsgesetz: Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
- § 110 SGB VII: Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- § 22 Betriebssicherheitsverordnung: Ordnungswidrigkeiten
- § 25 Arbeitsschutzgesetz: Bußgeldvorschriften
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung: Prüfung von Arbeitsmitteln
Alle Angaben geprüft am 9. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.